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Das ist neu im Digitaljahr 2022

Seit dem 1. Januar gibt es in der Digitalwelt in Deutschland einige wichtige Änderungen. Hier gibt es eine kurze Übersicht über fünf interessante Aspekte.

Das IT-Sicherheitskennzeichen

Wie sicher sind Online-Dienste oder IT-Geräte? Seit diesem Jahr soll das IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucher mehr Klarheit schaffen. Für ausgewählte Produktgruppen können Hersteller und Anbieter dieses neue Kennzeichen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Nachdem das BSI einen Antrag genehmigt hat, können Verbraucher sich per QR-Code über die Sicherheitseigenschaften informieren. Zum Start gibt es dieses Kennzeichen für Breitband-Router und E-Mail-Dienste, weitere Varianten sollen bald folgen.

Updatepflicht für Software und digitale Produkte

Smartphones, Smart-TVs und viele weitere Produkte sind deutlich nachhaltiger, wenn sie länger genutzt werden können. Deshalb müssen die Anbieter von digitalen Diensten seit dem 1. Januar eine Aktualisierungs- und Updatepflicht beachten. Allerdings geben die neuen Verbrauchergesetze noch nicht genau vor, wie lange digitale Produkte in Zukunft aktualisiert werden müssen.

Neue Verbraucherrechte

Eine App, die ständig abstürzt oder ein Stream, der immer wieder hakt – ab diesem Jahr haben Nutzer bei solchen Problemen mehr Rechte. Eine Reklamation von Produkten mit Digitalbezug bedeutet, dass man Mängel an solchen Produkten reklamieren und beseitigen lassen kann, alternativ ist es in gewissen Fällen sogar möglich, einen kompletten Ersatz anzufordern. Zum Teil gelten die neuen Rechte auch, wenn Verbraucher nicht mit Geld bezahlen, sondern eigene Daten als Gegenleistung bereitstellen.

Infopflicht für Online-Marktplätze

Für Online-Marktplätze gelten ab dem 28. Mai weitere Hinweis- und Transparenzpflichten. Plattformbetreiber müssen dann zum Beispiel darüber aufklären, weshalb bestimmte Produkte im Ranking vorne angezeigt werden. Wird ein Preis personalisiert berechnet, muss darauf ebenfalls hingewiesen werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen erläutern, ob Bewertungen für Produkte verifizierte Käufe vorausgegangen sind, ob solche Bewertungen ohne Filter veröffentlicht wurden oder ob bestimmte Bewertungen aussortiert wurden.

Digitalisierung der Verwaltung

Kindergeld, Bauantrag, Reisepass: Bis Ende 2022 soll es in Deutschland endlich möglich sein, diese und viele weitere Dokumente online zu beantragen. Insgesamt sollen nicht weniger als 575 Verwaltungsdienstleistungen über die Portale von Bund, Ländern und Kommunen digital präsentiert werden. Ob das Ziel vollständig erreicht wird, ist allerdings derzeit noch fraglich.

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