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BSI und Bundeskartellamt arbeiten künftig enger zusammen

Das Bundeskartellamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben den Grundstein für eine kontinuierliche Zusammenarbeit im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes gelegt. Beide Behörden bündeln künftig ihre Kompetenzen und Expertise. Eine entsprechende Absichtserklärung sieht neben einem kontinuierlichen Informationsaustausch auch die gegenseitige Unterstützung in den verbraucherschutzbezogenen Aufgabenfeldern vor. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt dazu: „Die Zusammenarbeit bietet sich angesichts der sich ergänzenden Aufgaben unserer beiden Behörden an. Sowohl das BSI als auch das Bundeskartellamt haben Zuständigkeiten im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes. Beide Behörden wollen sicherstellen, dass die Vorteile der Digitalisierung bei den Verbrauchern tatsächlich ankommen und nicht zu Nachteilen werden. Während das BSI besonders die Cyber-Sicherheit im Blick hat, verfolgt das Bundeskartellamt Wettbewerbsprobleme und verbraucherschädliche Praktiken vor allem auch in der digitalen Wirtschaft. Wir wollen unseren fruchtbaren Austausch, der auf der Arbeitsebene vereinzelt schon stattfindet, verstetigen und weiter ausbauen.“

Arne Schönbohm, Präsident des BSI, betont: „Als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestalten wir die sichere Digitalisierung in Deutschland. Damit verbindet Bundeskartellamt und BSI ein gemeinsames Ziel: Wir wollen, dass die Digitalisierung den Menschen nützt. Dafür braucht es die enge Kooperation unserer Behörden, um die gemeinsame fachliche Expertise im Verbraucherschutz und die speziellen Fähigkeiten in der operativen Cyber-Sicherheit für das BSI sowie in der Untersuchung digitaler Märkte beim Bundeskartellamt so eng wie möglich miteinander zu verzahnen. Marktuntersuchungen können so noch gezielter erfolgen, zudem können wir gemeinsam mit Blick auf die Hersteller auch dem Prinzip „Security by Design“ in Deutschland mehr Nachdruck verleihen.“ 

Das Bundeskartellamt nimmt seit 2017 Befugnisse im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes wahr. Es führt bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften Sektoruntersuchungen durch. Im Fokus stehen Sachverhalte, die den digitalen Alltag der Verbraucher betreffen. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskartellamt bisher Untersuchungen von Vergleichsportalen im Internet, Smart-TVs sowie Nutzerbewertungen im Internet durchgeführt.

Das BSI ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und gestaltet die sichere Digitalisierung in Deutschland. Seit mehreren Jahren nimmt das BSI seine Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes verstärkt wahr, um im Rahmen seiner Zuständigkeiten Verbraucher zu sensibilisieren, vor Sicherheitsrisiken zu warnen, Empfehlungen zur sicheren Nutzung von Informationstechnik zu geben und zuständige Stellen bei der Durchsetzung von Sicherheitsinteressen der Nutzer gegenüber Herstellern und Diensteanbietern zu unterstützen.

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