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Leitfaden zur Vertragsgestaltung bei IT-Projekten

Wie lassen sich Verträge für umfangreiche IT-Projekte angemessen formulieren? Antwort auf diese und weitere Fragen zur Vertragsgestaltung gibt der Leitfaden zu ausgewogenen Vertragskonzepten, den der BranchenverbandBitkom in einer erweiterten Neuauflage veröffentlicht hat.

Die Praxishilfe soll dazu beitragen, Streitigkeiten bei der Verhandlung von IT-Verträgen zwischen den Vertragspartnern zu entschärfen und den Vertragsparteien Auswege aus festgefahrenen Vertragsverhandlungen aufzeigen. „Das Konzept unserer Empfehlungen sieht vor, dass die typischen Interessen beider Parteien eines IT-Projektvertrages zum Ausgleich gebracht werden und sich keine Partei benachteiligt fühlen muss“, sagt Thomas Kriesel, Bereichsleiter Unternehmensrecht.

Der Leitfaden deckt einen wesentlichen Teil typischer Fragenkomplexe in IT-Verträgen ab, darunter Haftung, Gewährleistung, Mitwirkungspflichten, Rechteverteilung und Verzug. Kriesel sagt dazu: „Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie haben wir auch ein Modul zu Höherer Gewalt aufgenommen, das unverschuldete Leistungsverzögerungen thematisiert. Hierfür gibt es im deutschen Recht bisher keine gesetzlichen Regelungen.“

Die von Bitkom vorgeschlagenen Vertragskonzepte sind – anders als etwa Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – gerade nicht einseitig zugunsten einer Vertragspartei formuliert. Vielmehr berücksichtigen sie die Interessen beider Parteien und haben zum Ziel, einen möglichen Verhandlungskompromiss vorwegzunehmen. „Mit den Bitkom-Empfehlungen können die Parteien Verhandlungszeit zu Standardvertragsfragen erheblich verkürzen“, erläutert Kriesel. „Dadurch gewinnen sie Zeit für die Absprache von Besonderheiten des zu regelnden Projekts.“

Die Vorschläge geben Anregung für Absprachen, die in IT-Verträgen getroffen werden sollten, oder können als Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen dienen. Dabei sind die Empfehlungen speziell für den B2B-Bereichgeeignet. Nach der Konzeption der vorgestellten Vertragsmodule müssen die Vertragsparteien sich nämlich über die Aufnahme jeder einzelnen vorgeschlagenen Regelung in den Vertrag und über ihre Ausgestaltung im konkreten Fall einigen. Die präsentierten Vertragskonzepte sind vor allem auf Projekt- und Beratungsverträge ausgerichtet.

Weitere Informationen zum neuen Leitfaden gibt es kostenlos auf der Bitkom-Website.

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