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Digitaler Verbraucherschutz – BSI legt Jahresbericht vor

Drei Wochen nach Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Bericht zum digitalen Verbraucherschutz im Jahr 2020 vorgelegt. Der Bericht bildet zum ersten Mal die Gefährdungslage für Verbraucher im digitalen Raum ab und identifiziert aktuelle Herausforderungen.

Im Rahmen der Vorstellung des Berichts sagte BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Im BSI laufen Erkenntnisse über Angriffe und neue Maschen von Cyber-Kriminellen auf. Über etablierte Kanäle gelangen Informationen schnell und effizient zu jenen Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen, die sie am dringendsten benötigen.“ Diese Wertschöpfungskette des BSI greife „auch beim in Deutschland noch zu wenig etablierten Feld des digitalen Verbraucherschutzes“.

Als besonders kritische Handlungsfelder identifiziert der Bericht smarte Verbraucherprodukte aus dem sogenannten Internet of Things, die unzureichende Umsetzung von Security by Design und des IT-Sicherheitsmanagements, sowie die regelmäßige Verwundbarkeit von Datenbanken aller Art. Grund dafür ist eine Vielzahl an Vorfällen, die im Berichtszeitraum beobachtet und zum Teil auch öffentlich bekannt wurden. Internetnutzer haben zum Beispiel durch die fehlende Bereitstellung von Updates oder mangelhaft abgesicherte Kundendatenbanken nicht immer ausreichende Möglichkeiten, sich eigenverantwortlich selbst zu schützen.

Der Bericht wird in Zukunft jährlich ein aktuelles Schwerpunktthema beinhalten. Nach dem Pandemiejahr 2020/2021 und den anhaltenden Herausforderungen im Gesundheits- und IT-Sicherheitsbereich nimmt das BSI Gesundheits-Apps in den Blick. Diese weisen häufig nur unzureichende IT-Sicherheitsmaßnahmen auf. Trotz des hohen Schutzbedarfs von Gesundheitsdaten bildet eine angemessene Umsetzung von IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik momentan eher die Ausnahme.

„Leider stellen wir auf dem Markt eine Vielzahl von Anbietern fest, die Sicherheit offenbar nicht ab Werk als Produktvoraussetzung sehen. Digitalisierung kann nur gelingen, wenn Informationssicherheit von Beginn an mitgedacht wird“, betont Schönbohm. Auf dieses Umdenken wolle das BSI „kooperativ und informierend hinwirken“, unter anderem mit einem IT-Sicherheitskennzeichen.

Hier geht es zum kostenlosen Download des kostenlosen Jahresberichts.

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